Der Festausschuss St. Nikolaus e.V.
Der Festausschuss St. Nikolaus e.V. ist ein ehrenamtlich geführter und als gemeinnützig anerkannter Verein aus dem etwa 850 Einwohner zählenden
St. Nikolaus.
Rund 170 Mitglieder unterstützen den Verein bei seinen Aktivitäten rund um das Nikolauspostamt, welches sich u.a. um die Beantwortung der über 35.789 Kinderbriefe, die Kinder aus aller Welt an den Nikolaus schreiben kümmert.
Denn hier in St. Nikolaus ist der Nikolaus zu Hause.
Der Festausschuss St. Nikolaus e.V. fördert den Nikolausbrauch durch die Veranstaltungen der Nikolausfeierlichkeiten und das Betreiben des Nikolausspostamtes in St. Nikolaus im Warndt.
Dabei wird der gesamte Erlös der Veranstaltungen an karitative Hilfseinrichtungen gespendet.
So konnte der Festausschuss St. Nikolaus e.V. seit 1967
viele Hilfseinrichtungen bereits durch
408.700 Euro unterstützen.
St. Nikolaus hilft Helfen!
Die Spendenempfänger 2025
Zu unseren Aktivitäten im Advent zählen:
- Beantwortung der inzwischen über 35.789 Briefe die aus aller Welt an den Nikolaus geschickt werden.
- Adventsleuchten mit allabendlicher Musik vom Kirchturm
- Nikolausempfang am Dorfkreuz
- Feierliche Kinderbescherung für alle lieben Kinder mit einer selbst gefüllten Nikolaustüte
- Nikolaus-Sonderstempel (postgültig)
- Nikolauspostamt (Beantwortung aller Kinderbriefe)
- Wohlfahrts- und Weihnachtsmarkenverkauf
- Nikolaus-Bastelmarkt mit vielen selbst gebastelten und originellen Artikeln
- Nikolaus-Weihnachtsmarkt am 5. und 6. Dezember
(Zimt-Waffeln, Gulaschsuppe, Glühwein, Flammkuchen usw.)
- Hl. Messe zu Ehren des Hl. Nikolaus
- Mittwinterwendefeuer auf dem Nikolausplatz
- Feierlicher Abschluss am 24.12.
- Anschrift:
- Festausschuss St. Nikolaus e.V.
- Schulstraße 1a
- 66352 Großrosseln - St. Nikolaus
- E-Mail:
- Vorstand (im Sinne von § 26 BGB):
- Peter Gerecke (1. Vorsitzender)
- Bianca Wagner (2. Vorsitzende)
- Régis Metzger-Weißenfels (2. Vorsitzender)
- Waltraut Schaumlöffel (Schatzmeisterin)
- Registergericht: Amtsgericht Völklingen
- Registernummer: VR 1026
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Kontakt
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Vorstand
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Satzung
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Der Festausschuss St. Nikolaus e.V. ist als Körperschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil der Verein ausschließlich und unmittelbar mildtätige und folgende gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. A0 fördert:
- Förderung der Heimatpflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22 AO)
- Förderung der Ortsverschönerung (§ 52 Abs. 2 Satz I Nr. 22 AO)
- Förderung des traditionellen Brauchtuns einschlleßlich des Karnevals,
der Fastnacht und des Faschings (§ 52 Abs. 2 Satz I Nr. 23 AO)
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 A0.
Der Festausschuss St. Nikolaus e.V. als Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.
Freistellungsbescheid, Finanzamt Saarbrücken I vom 27.10.2025
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